Grundsteuer B auf 1600 Punkte

AfD-Fraktion Riedstadt lehnt Erhöhung der Grundsteuer B entschieden ab

Hebesatz steigt von 1.105 auf 1.600 Punkte – AfD fordert konsequente Ausgabenkontrolle statt weiterer Belastungen für Bürger und Betriebe

Riedstadt, 22. Juli 2026. Die AfD-Fraktion Riedstadt kritisiert die beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B deutlich. Der Hebesatz steigt rückwirkend zum 1. Januar 2026 von bisher 1.105 auf 1.600 Punkte. Dies entspricht einer Erhöhung um rund 44,8 Prozent.

Nach Auffassung der AfD-Fraktion ist eine derart starke zusätzliche Belastung der Bürger, Immobilieneigentümer, Mieter und örtlichen Unternehmen nicht vertretbar, solange nicht alle beeinflussbaren Ausgaben der Stadt konsequent, transparent und nachvollziehbar überprüft wurden.

Grundsteuererhöhung belastet Eigentümer, Mieter und Betriebe

Die Grundsteuer B betrifft nicht ausschließlich Hauseigentümer. Vermieter können die Steuer im Rahmen der gesetzlichen Regelungen über die Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen. Auch Gewerbeimmobilien und örtliche Unternehmen werden durch den höheren Hebesatz zusätzlich belastet.

Damit verteuert die Erhöhung nicht nur das Wohnen, sondern kann auch die Standortbedingungen für Handwerksbetriebe, Einzelhandel, Dienstleister und andere Unternehmen in Riedstadt verschlechtern.

„Eine Erhöhung um nahezu 45 Prozent ist kein kleiner Anpassungsschritt, sondern eine massive Mehrbelastung. Die Bürger dürfen nicht automatisch zur Kasse gebeten werden, wenn der städtische Haushalt aus dem Gleichgewicht gerät“, erklärt der Vorsitzende der AfD-Fraktion Riedstadt, Udo Vahsen.

Pflichtaufgaben zuerst

Die AfD-Fraktion bekennt sich zur verlässlichen Finanzierung der kommunalen Pflichtaufgaben. Dazu gehören insbesondere die Feuerwehr, die öffentliche Sicherheit, die Kinderbetreuung, die kommunale Infrastruktur, die Unterhaltung städtischer Gebäude und eine leistungsfähige Verwaltung.

Gleichzeitig muss die Stadt aus Sicht der AfD-Fraktion klare Prioritäten setzen. Nicht jede freiwillige Leistung, jedes Projekt und jede geplante Ausgabe kann bei einer angespannten Haushaltslage unverändert fortgeführt werden.

„Unsere Leitlinie lautet: Pflichtaufgaben zuerst. Feuerwehr, Kinderbetreuung, Sicherheit und Infrastruktur müssen verlässlich finanziert werden. Bevor jedoch die Grundsteuer massiv erhöht wird, müssen freiwillige Ausgaben, Personalaufwendungen, externe Dienstleistungen und nicht zwingend erforderliche Investitionen vollständig überprüft werden“, so Vahsen.

AfD-Fraktion fordert transparentes Einsparprogramm

Die AfD-Fraktion Riedstadt fordert von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung ein verbindliches und öffentlich nachvollziehbares Konsolidierungskonzept. Dazu gehören insbesondere:

– die vollständige Überprüfung freiwilliger Leistungen,
– konkrete Einsparziele für Verwaltung und städtische Einrichtungen,
– die kritische Prüfung frei werdender Stellen vor einer Wiederbesetzung,
– eine Priorisierung des Investitionsprogramms,
– die Überprüfung externer Beratungs- und Dienstleistungsverträge,
– regelmäßige Berichte über die Haushaltsentwicklung und erreichte Einsparungen.

Weitere Steuererhöhungen dürfen nach Auffassung der AfD-Fraktion erst dann diskutiert werden, wenn sämtliche realistischen Einsparmöglichkeiten geprüft und gegenüber der Öffentlichkeit offengelegt wurden.

Nachhaltige Haushaltspolitik statt kurzfristiger Steuererhöhungen

Eine Erhöhung der Grundsteuer kann kurzfristig zusätzliche Einnahmen schaffen. Sie löst jedoch nicht die strukturellen Ursachen eines dauerhaft unausgeglichenen Haushalts.

Die AfD-Fraktion fordert deshalb eine langfristige Finanzstrategie, die Pflichtaufgaben absichert, unnötige Ausgaben reduziert und die Belastbarkeit der Bürger berücksichtigt.

„Solide Haushaltspolitik bedeutet, zuerst die eigenen Ausgaben zu überprüfen und klare Prioritäten zu setzen. Steuererhöhungen dürfen nicht zum Standardinstrument werden, um Haushaltslücken zu schließen. Riedstadt braucht strukturelle Veränderungen statt immer neuer Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger“, so Vahsen abschließend.